Impressum

Schullandheim-Verband Berlin e. V.

Geschäftsstelle

Schloßstraße 48
12165 Berlin

Telefon: +49 30 391 53 84
Telefax: +49 30 392 55 23
E-Mail: info@schullandheimverbandberlin.de

Internet: www.schullandheimverbandberlin.de

1. Vorsitzender: Jörg-Reiner Grötzner

Vereinsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg VR 1549 Nz

Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 6 MDStV: Jörg-Reiner Grötzner

Gewährleistung:

Alle Angaben unseres Internetangebotes wurden sorgfältig geprüft. Eine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit und letzte Aktualität wird jedoch nicht übernommen. Wir stellen die Informationen ohne Zusicherung oder Gewährleistung zur Verfügung. Der Schullandheim-Verband Berlin e. V. schließt jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, aus.

Haftungshinweis:

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Unsere Vertragsgrundlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung der Unterkünfte des jeweiligen Schullandheimes zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Schullandheimes. Eine Nutzung der überlassenen Plätze zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht zulässig. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.  

 Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung 

Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung für den Kunden durch die Geschäftsstelle des Schullandheim-Verbandes zustande. Vertragspartner sind der Schullandheim-Verband Berlin e.V. und der Kunde. Hat ein Dritter für mehrere Kunden bestellt, haftet er dem Schullandheim-Verband gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Buchungsvertrag, sofern dem Schullandheim-Verband eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Schullandheim-Verband haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Schullandheims beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. Die Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Schullandheim-Verbandes auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

Der Schullandheim-Verband ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Plätze bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die gebuchten Plätze und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Schullandheim-Verbandes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Schullandheim-Verbandes an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Schullandheim-Verband allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben. Die Preise können vom Schullandheim-Verband ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Plätze, der Leistungen des Schullandheim-Verbandes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Schullandheim-Verband dem zustimmt. Rechnungen des Schullandheim-Verbandes ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Schullandheim-Verband ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Schullandheim-Verband berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Schullandheim-Verband der eines höheren Schadens vorbehalten. Der Schullandheim-Verband ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Schullandheim-Verbandes aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Schullandheim-Verband geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform seitens des Kunden. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Schullandheimes oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeiten der Leistungserbringung. Sofern zwischen dem Schullandheim-Verband und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Schullandheim-Verband Berlin e.V. auszulösen. Wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin das Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Schullandheim-Verband Berlin e.V. ausübt, treten die vertraglich festgehaltenen und auf der Website des Verbandes veröffentlichten Stornierungsregeln in Kraft.

Rücktritt des Schullandheim-Verbandes

Sofern ein Rücktritt des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Schullandheim-Verband in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Schullandheim-Verband Berlin e.V. auf sein Recht zum Rücktritt beim Schullandheim-Verband nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Schullandheim-Verband ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Verband berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Schullandheim-Verband nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Plätze unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • Der Schullandheim-Verband begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung des Schullandheim-Verband Berlin e.V. den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Schullandheim-Verband Berlin e.V. in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Schullandheim-Verband Berlin e.V. zuzurechnen ist.
  • ein Verstoß gegen den Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt. Das Schullandheim-Verband Berlin e.V. hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Schullandheim-Verband Berlin e.V. entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Plätzebereitstellung, -übergabe und –Rückgabe 

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Plätze. Gebuchte Plätze stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Plätze dem Schullandheim-Verband Berlin e.V. um 09.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

Haftung des Schullandheim-Verband Berlin e.V.

Der Schullandheim-Verband Berlin e.V. haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung besteht im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Schullandheim-Verband Berlin e.V. zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Schullandheim-Verband Berlin e.V. auftreten, wird der Schullandheim-Verband Berlin e.V. bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet der Schullandheim-Verband Berlin e.V. dem Kunden nicht. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Schullandheim-Verband Berlin e.V., auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Schullandheim-Verbandes Berlin e.V. abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Schullandheim-Verband Berlin e.V. nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Schullandheim-Verband Berlin e.V.. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Schullandheim-Verband Berlin e.V. übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Schullandheim-Verband Berlin e.V. sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Schullandheim-Verband Berlin e.V.. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Berlin. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Schullandheim-Verband Berlin e.V. unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.